Rasenreihengrabstätte

Rasenreihengrabstätten für Särge

Rasenreihengrabstätten für Särge sind im Rasen eingebettete Grabstellen, die anlässlich einer Beisetzung eines Sarges der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. In einer Rasenreihengrabstätte für Särge kann nur ein Sarg beigesetzt werden. Diese Grabstätten werden nicht einzeln eingefasst oder gekennzeichnet.
 
An Rasenreihengrabstätten für Särge werden keine Gestaltungsrechte – gleich welcher Art – verliehen. Die Aufstellung individueller Grabzeichen, insbesondere Grabmale, Grabkreuze, Einfassungen oder sonstige Kennzeichnungen sowie Grabschmuck jeglicher Art sind auf diesen Grabstätten nicht gestattet. Der Vor- und Zuname sowie die Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen werden von der Friedhofsverwaltung an einem zentralen Ort angebracht. 
 
Die laufende Pflege der Rasenfläche erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. 

Rasenreihengrabstätten für Urnen

Rasenreihengrabstätten für Urnen sind im Rasen eingebettete Grabstellen für Urnen, die anlässlich einer Beisetzung einer Urne der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. In einer Rasenreihengrabstätte für Urnen darf nur eine Urne beigesetzt werden. 
 
Rasenreihengrabstätten für Urnen werden nicht einzeln eingefasst oder gekennzeichnet.
 
An Rasenreihengrabstätten für Urnen werden keine Gestaltungsrechte – gleich welcher Art – verliehen. Die Aufstellung individueller Grabzeichen, insbesondere Grabmale, Grabkreuze, Einfassungen oder sonstige Kennzeichnungen sowie Grabschmuck jeglicher Art sind auf diesen Grabstätten nicht gestattet. Der Vor- und Zuname sowie die Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen werden von der Friedhofsverwaltung an einem zentralen Ort angebracht. 
Die laufende Pflege der Rasenfläche erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.