Reihengrabstätte
Reihengrab / Einzelgrab
- Erd- und Urnenbestattungen
- Pflege durch Nutzungsberechtigte
Die Vergabe der Grabstätten erfolgt der Reihe nach.
- Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden
- Keine Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich
- Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofsordnung
- Vorauserwerb zu Lebzeiten nicht möglich
Reihengrabstätten für Särge
Reihengrabstätten für Särge sind Grabstätten mit einer Grabstelle für eine Erdbestattung, die anlässlich einer Beisetzung eines Sarges der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. In einer Reihengrabstätte darf nur ein Sarg beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Reihengrabstätten für Urnen
Reihengrabstätten für Urnen sind Grabstellen, die anlässlich einer Beisetzung einer Urne der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. In einer Reihengrabstätte für Urnen darf nur eine Urne beigesetzt werden.